wir bedanken uns für Ihr Interesse am Hannover Solidaritätsscheck.
Mit Ablauf des 15.10.2022 ist der Zeitraum der Antragsstellung für die Bewilligung des Hannover Solidaritätsschecks abgelaufen. Eine weitere Antragsstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Eingereichte Anträge, für die Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben, befinden sich derzeit in der Bearbeitung. Sollten unsererseits Rückfragen bestehen, werden wir zeitnah auf Sie zukommen.
Für Ihre Unterstützung in Form der Bereitstellung von Wohnraum sowie Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hannover Solidaritätsscheck
Tel.: 0511 168 33055
E-Mail: solidaritaetsscheck@hannover-stadt.de
Hannover Solidaritätsscheck
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt zu umfangreichen Fluchtbewegungen. Daraus resultiert für Kommunen in Deutschland die Notwendigkeit, vielen Tausenden Menschen kurzfristig eine Unterkunft zu bieten. Die Landeshauptstadt Hannover hat sehr kurzfristig Kapazitäten in großem Umfang für geflüchtete Menschen geschaffen.
Um dem Wohnraumbedarf schnell zu begegnen und kurzfristig alle Potenziale zu nutzen, möchte die Landeshauptstadt Hannover auch privaten Wohnraum aktivieren. Der Solidaritätsscheck prämiert die Solidarität von privaten Wohnraumeigentümer*innen, die Geflüchtete beherbergen.
Was ist der Solidaritätsscheck?
Es handelt sich um eine einmalige freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Hannover in Form einer Prämie. Diese wird bei der Erfüllung der nachstehenden Voraussetzungen für die Bereitstellung privaten Wohnraums auf Antrag bewilligt und an vermietende Privatpersonen ausgezahlt. Eine Wohnraumvermittlung erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover nicht.
Wer kann den Solidaritätsscheck in Anspruch nehmen?
Der Solidaritätsscheck kann von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, die Wohnraum für geflüchtete Personen zur Verfügung stellen, die seit dem 24.02.2022 in der Landeshauptstadt Hannover untergebracht worden sind sowie Personen, die zum 24.02.2022 einer städtischen Unterkunft zugewiesen waren.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Solidaritätsscheck bewilligt?
o Eine funktionsfähige Heizung
o Ein funktionsfähiger Bodenbelag
o Eine Warmwasserversorgung in der Küche sowie im Bad
o Tageslicht

Stand 01.06.2022
In welcher Höhe wird der Solidaritätsscheck ausgezahlt?
Die Auszahlungshöhe ist abhängig von der Gesamtanzahl der untergebrachten Personen sowie der vereinbarten Mietdauer. Hierbei wird die Mietdauer ab Antragsdatum oder ab dem Mietbeginn, sofern in der Zukunft, berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Prämie einmalig je Wohnung, auch im Fall einer Untervermietung, ausgeschüttet wird.
Die Auszahlung erfolgt ab dem Antragszeitpunkt für den Zeitraum von 9 oder 18 Monaten Mietdauer in dreimonatigen Abständen.
Die Gesamthöhe der Auszahlungssumme setzt sich wie folgt zusammen:

Sollte das Mietverhältnis frühzeitig beendet werden, besteht für den Zeitraum, in dem keine Vermietung stattfand, eine anteilige Rückzahlungspflicht.
Ist die Prämienauszahlung zu versteuern?
Grundsätzlich hängt eine Steuerpflicht davon ab, ob die Einnahmen über den Werbungskosten der Vermietung und der Verpachtung des Zuwendungsempfängers liegen.
Wo und in welchem Zeitraum kann ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden?
Die Bewilligung kann online beantragt werden. Statt der Nutzung des Onlineantrages besteht die Möglichkeit, den Antrag per Post über die Koordinierungsstelle zugesandt zu bekommen.
Die Antragsstellung ist im Zeitraum vom 20.04.2022 bis zum 15.10.2022 möglich. Die Laufzeit der Maßnahme „Solidaritätsscheck“ orientiert sich dabei am tatsächlichen Unterbringungsbedarf und kann bereits vor dem 15.10.2022 durch die Landeshauptstadt Hannover beendet werden.
Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?
Es werden für die Bearbeitung eines Antrags auf Bewilligung des Solidaritätsschecks folgende Unterlagen benötigt:
Sofern es sich um eine Untervermietung handelt, bitten wir zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
Wie erhalte ich ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde?
Ein Antrag für die Ausstellung von Führungszeugnissen kann im zuständigen Bürgeramt Ihrer Kommune erfolgen. In der Stadt Hannover ist eine Antragsstellung spontan in allen 8 Bürgerämtern (mit Ausnahme des Ausbildungsbürgeramts am Schützenplatz) ohne vorherige Terminbuchung möglich.
Alternativ ist die Beantragung eines (behördlichen) Führungszeugnisses auch online beim Bundesamt für Justiz über https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ möglich. Voraussetzung für die Onlinebeantragung ist, dass auf dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.
Bitte geben Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses den Verwendungszweck „Hannover Solidaritätsscheck“ an.
Die Adresse für die Zustellung des Führungszeugnisses lautet:
Landeshauptstadt Hannover
Koordinierungsstelle für Geflüchtete aus der Ukraine
Hamburger Allee 25
30161 Hannover
Weitere Informationen
Zwecks Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen ist es erforderlich, dem Ermittlungsdienst der Landeshauptstadt Hannover nach vorheriger Anmeldung Zutritt zu dem zur Verfügung gestellten Wohnraum zu gewähren. Erlangt die Landeshauptstadt Hannover Kenntnis über eine Täuschung oder ein Scheinmietverhältnis, wird die Landeshauptstadt Strafanzeige erstatten.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle für Geflüchtete aus der Ukraine unter der Telefonhotline 0511 168 33055.